Philosophie
Von europäischer Ebene aus betrachtet, besteht auch für historische Freiräume in Deutschland die Aufgabe, diesem gemeinsamen kulturellen Erbe unterschiedlichster nationaler und regionaler Vielfalt und Bedeutung gemäß Artikel 128 Abs. 1 und 2 des Maastrichter Vertrages zur Europäischen Gemeinschaft einen, eine fortschreibende Erhaltung ermöglichenden Respekt und Schutz in diesem Mitgliedstaat zu verschaffen (EUROPÄISCHE UNION, 1994, S.205f.; vgl. auch ebd., Artikel 130 f und r).

Diese Dokumentationen sollten ebenfalls auf möglichst weiter Ebene publiziert werden, um das erzielte Wissen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

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