Philosophie
Nicht fachgerecht ausgeführte Restaurierungs-, Renovierungs-, Ergänzungs-, Rekonstruktions- oder Sanierungsversuche, denen eine langfristige wissenschaftliche und hochwertige Vorarbeit fehlt, tragen ihren Teil zu diesem Verfallsprozeß entgegen des in den Artikeln 3, 9, 10, 11, 13 und 14 der Charta von Florenz von 1981 geforderten Objekt- und Erhaltungsschutzes bei und sind meist dem äußerlichen Erscheinungsbild eines historischen Freiraumelementes in einem Garten oder Park ebenfalls nicht zuträglich.

Oft zieht das Fehlen einer sorgfältigen Aufnahme mehrere der o.g. Probleme nach sich, wobei diese sich gegenseitig verstärken. Nicht erkannte oder verkannte, weil nicht erfaßte, kulturgeschichtliche und Denkmalwerte werden ebenso häufig vollständig ohne Spuren beseitigt.

Umso stärker wird die Notwendigkeit gesehen, den gesellschaftskulturellen Wert der historischen Freiräume und ihrer dazugehörigen Freiraumelemente für die Wechelbeziehung von Stadt und Landschaft stärker ins Bewußtsein der Bevölkerung zu bringen und sich für deren Erhaltung als existenzielle Grundlage unseres kulturellen dialektischen Seins einzusetzen.

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